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ACTUALITÉS Presseerklärung:Berlin, 13.11.2006
Bußmann: Hohe Standard für den Jugendmedienschutz in Europa sichernAnlässlich der Abstimmung zur Revision der EU-Fernsehrichtlinie Kom(2005)0646 „Fernsehen ohne Grenzen“, am 13. November 2006 im Ausschuss für Kultur und Bildung des Europaparlamentes sowie der Beratung beim EU-Kulturministerratstreffen erklärt die Präsidentin der FAFCE, Elisabeth Bußmann: Als Föderation der katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) fordern wir die Europaparlamentarier auf, dafür zu sorgen, dass der Jugendmedienschutz in Europa nicht auf dem niedrigsten Niveau vereinheitlicht wird. Wir lehnen die in der Richtlinie geplante Regelung ab, nach der bei, der Ausstrahlung von Sendungen in den EU-Mitgliedsstaaten, lediglich das Schutzprinzip des Herkunftslandes gelten soll. Wir fordern, dass Jugend- und Verbraucherschutz in der Richtlinie vom Herkunftslandprinzip ausgenommen werden. Ähnlich wie bei der Dienstleistungsrichtlinie, sollten auch nach der Fernsehrichtlinie dieselben nationalen Schutzbestimmungen für Anbieter in einem Mitgliedsstaat gelten wie für ausländische TV- und Mediendienstanbieter, die ihre Programme und Produkte in eben diesem Mitgliedstaat vertreiben. Die bislang im EU-Parlament angestrebte Änderung, bei schwerwiegenden Verstößen gegen Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde lediglich die Möglichkeit einzuführen, eine Sperrverfügung zu beantragen, ist nicht hinreichend. Die neuen Regelungen hätten zur Folge, dass hohe Schutzstandards beim Jugendmedienschutz, die z.B. in Deutschland etabliert wurden, künftig missachtet werden können. Wir haben die berechtigte Sorge, dass sich langfristig aufgrund dieser Regelung, jugendgefährdende Einstellungen zur Pornographie und Gewaltdarstellungen als Standard durchsetzen. Dies muss verhindert werden. Wir vermissen bei diesem dem Markt geschuldeten EU- Harmonisierungsprozess die angemessene Einbindung der Zivilgesellschaft, insbesondere der Eltern- und Familienorganisationen. Europa muss mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft sein. Der Medienschutz von Kindern und Jugendlichen darf sich in Europa nicht auf dem niedrigsten Niveau einpendeln. Die Schutzbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Bereich der elektronischen Medien müssen im Vordergrund stehen. V.i.S.d.P.
Barbara Fiala |
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