Beitrag der Föderation der Katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) zur öffentlichen Konsultation zur Revision der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen"
Die Föderation der Katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) begrüßt den von der Europäischen Kommission eingeleiteten Prozess einer öffentlichen Konsultation zur Revision der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" und die Zusammenfassung vorangegangener Anhörungen für den zukünftigen Rechtsrahmen für audiovisuelle Dienste in den vorliegenden Thesenpapieren zur Vorbereitung einer hochrangige Konferenz zur audiovisuellen Politik im September 2005.
Als Europäische Familienorganisation achtet die FAFCE ganz besonders darauf, dass gesetzliche Regelungen, die die Medien betreffen, die Wahrung der Menschenwürde und den Schutz Minderjähriger gewährleisten. Die FAFCE nimmt zum Thesenpapier "Jugendschutz und Wahrung der Menschenwürde, Recht auf Gegendarstellung" im Folgenden Stellung:
- Die FAFCE stimmt mit dem Vorschlag des Themenpapiers, Artikel 22 der bestehenden Fernsehrichtlinie über den Schutz Minderjähriger in Bezug auf lineare audiovisuelle Dienste in vorliegender Form auf nicht lineare Dienste zu adaptieren, zu. Wir sehen darin eine Hilfe für die Eltern, in ihrem Bestreben, ihre Kinder zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Medien zu erziehen. Als eine der technischen Maßnahmen bei linearen audiovisuellen Diensten, die das Themenpapier für Programme vorsieht, die die körperliche, geistige und sittliche Entwicklung von Minderjährigen gefährden, erachtet die FAFCE die Einführung eines "pay per view" - Systems.
- Ebenfalls begrüßt die FAFCE, dass den Mitgliedsstaaten nahe gelegt wird, "Koregulierungs- oder Selbstregulierungssysteme sowie Verfahren zur Filterung und Altersprüfung und zur Kennzeichnung und Einstufung von Inhalten einzuführen". Die FAFCE verweist aber auf die Notwendigkeit gleichzeitig, Ressourcen und geeignete Rahmenbedingungen für diese Maßnahmen vorzusehen. Wir sehen die Notwendigkeit, die verschiedenen Re-gulierungskulturen und Verfahren aus dem Fernsehbereich und dem Internetbereich zu integrieren, da auch die betreffenden Technologien immer stärker zusammenwachsen. Die FAFCE regt einen europäischen Erfahrungsaustausch und die Integration von gezielten Maßnahmen in die geplante Revision der Fernsehrichtlinie an.
- Die FAFCE plädiert sowohl bei linearen wie auch bei nicht linearen Diensten für eine stärkere Harmonisierung der Bereiche Altersprüfung, Kennzeichnung und Einstufung der Inhalte in den EU-Mitgliedsländern. In diesen Harmonisierungsprozess sollten Vertreter der Zivilgesellschaft, vor allem aber Eltern- und Familienorganisationen miteingebunden werden.
- Ein wesentlicher Bereich des Jugendschutzes ist die Medienkompetenz. Die FAFCE weist darauf hin, dass im vorliegenden Thesenblatt dieser Bereich keine Erwähnung findet. Da in einer immer komplexer werdenden Medienwelt Jugendschutz oft nur mehr als Selbstschutz durch medial kompetente und gebildete Jugendliche möglich ist, fordert die FAFCE die EU auf, ihre prophylaktischen Maßnahmen im Bereich der sicheren Internet-nutzung auf die Stärkung der Medienkompetenz und Bewusstseinsbildung der Kinder und Jugendlichen zu kanalisieren und diese mit bestehenden Regulierungs-Aktivitäten abzustimmen. Ebenfalls erachten wir die Rolle eines "Ombudsmanns für notwendig. Dessen Unabhängigkeit gegenüber den jeweiligen Medien ist zu gewährleisten und seine Stellungnahmen sind der Öffentlichkeit mitzuteilen.
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