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Stellungnahme zum Resolutionsentwurf zum Thema "Zur Anerkennung und Überwachung von Leihmutterschaft als Alternative zu Sterilität" im Ausschuß für Soziales, Gesundheit und Familie der Parlamentarischen Versammlung des EuroparatsDie Föderation der Katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) kann sich den Argumenten, mit denen Herr Abgeordneter zum Europarat Michael Hancock (GB) die "Anerkennung und Überwachung von Leihmutterschaft als Alternative zu Sterilität" rechtfertigen will, nicht anschließen: 1. Kein Bedarf einer europaweiten RegelungDer Entwurf vermittelt den unrichtigen Eindruck einer Notwendigkeit, Leihmutterschaft europaweit zu regeln. Tatsächlich nennen die Begleitmaterialien von Hancock nur drei Mitgliedsstaaten des Europarates (Griechenland, UK, Russland), in den Leihmutterschaft unter bestimmten Be-dingungen erlaubt ist. Dagegen ist Leihmutterschaft in 11 Mitgliedstaaten ausdrücklich verboten. Gerade bei einem ethisch dermaßen umstrittenen Thema wie der Leihmutterschaft sollte die Souveränität der Mitgliedstaaten und deren jeweiliges Wertegefüge respektiert werden und die rechtliche Lösung dieser Frage dem Einzelstaat überlassen bleiben. 2. Ausgewogene Diskussion wird von vornherein verhindertIn Paragraph 8 des Entwurfs führt Hancock ablehnende Reaktionen auf stereotype und festgefahrene Vorstellungen zurück, die von vornherein eine emotionslose Debatte der Leihmutterschaft erschweren würden. Tatsächlich macht Hancock mit diesem Einwand jegliche ausgewogenen Diskussion unmöglich. Weder Befürworter, noch Gegner der Leihmutterschaft können ihren Standpunkt ohne ethische Verankerung argumentieren. Darüber hinaus versucht gerade Hancock durch seinen restriktiven Vorschlag der Anerkennung der Leihmutterschaft das emotionale Gewissen der Öffentlichkeit anzusprechen. Denn wer möchte schon unfruchtbaren Paaren, die keine andere medizinische Möglichkeit als die Leihmutterschaft sehen, sich aber allersehnlichst ein Kind wünschen, diesen sehnlichsten Wunsch verweigern? Auch das Argument der negativen Folgen illegaler Leihmutterschaft verfolgt
keine sachliche Rechtfertigung für die Legalisierung der Leihmutterschaft.
Eine ausgewogene Diskussion ist jedenfalls nur möglich, wenn beide
Seiten akzeptieren, dass sie mit ethischen und emotionalen Aspekten argumentieren.
Aus ähnlich gelagerten Diskussionen wissen wir aber, dass das nicht
geschehen wird. 3. Faktische Verhältnisse rechtfertigen Zulassung nichtDas gesamte Strafrecht einer Rechtsordnung basiert darauf, dass es faktische Verhältnisse gibt, die nicht gewünscht werden. Gerade durch das Verbot und die rechtliche Verfolgung vermittelt eine Rechtsordnung aber ihr Wertegefüge. Wieder sollte hier die Souveränität der Mitgliedstaaten respektiert werden. Dazu sollte die gesellschaftspolitische Wirkung von normativen Verboten nicht unterschätzt werden. 4. Mangelnde Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsordnungen rechtfertigt Aner-kennung nichtAuch die mangelnde Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsordnungen rechtfertigt die Anerkennung einer ethisch dermaßen umstrittenen Maßnahme wie der Leihmutterschaft nicht. Die rechtliche Anerkennung des geborenen Kindes kann ohne weiteres über internationale oder zwischenstaatliche Abkommen gesichert werden. Gleiches gilt für einzelne Rechtsfragen, die durch die aufgesplitterte Generationenfolge entstehen. Eine Notwendigkeit für die einzelnen Mitgliedstaaten, deswegen auch die Leihmutterschaft selbst zuzulassen, ergibt sich daraus nicht. 5. Weder die Informationsgesellschaft noch ein etwaiger Behandlungstourismus recht-fertigen die AnerkennungAuch die Argumente der Informationsgesellschaft und eines etwaigen Behandlungstourismus dienen nicht der sachlichen Rechtfertigung einer notwendigen Anerkennung der Leihmutterschaft. Andernfalls wäre auch in anderen heiklen Fragen wie dem Klonen von Menschen oder dem Designer Baby die Souveränität der einzelstaatlichen Rechtsordnungen in Frage gestellt und dem Diktat des kleinsten gemeinsamen Nenners unterworfen. 6. Gefahr für kranke und/oder behinderte MenschenDie zunehmende Technisierung des Zeugungsaktes und der Schwangerschaft
unterstellt das Kind immer mehr dem Diktat der Machbarkeit. Es ist illusorisch
zu glauben, dass Abweichungen von Wunschvorstellungen insbesondere Behinderungen
oder Krankheiten des mühsam gezeugten Kindes akzeptiert werden würden.
Es ist weiter sehr kurzsichtig zu glauben, dass eine derartige Selektion
am Anfang des Lebens ohne negative Folgen für die Einstellung zu
Leiden und Behinderung und die erforderliche gesellschaftliche Solidarität
für bereits geborene Betroffene bleibt. 7. Ausbau der Präimplantations- und Pränataldiagnose, der In-Vitro-Fertilisation und der EizellenspendeDen Befürwortern der Leihmutterschaft muss klar sein, dass nach der Legalisierung der Leihmutterschaft auch die (weitergehende) Legalisierung der Präimplantations- und Pränataldiagnose, der In-Vitro-Fertilisation für alle und der Eizellenspende eingefordert werden wird. 8. Prägende Beziehung zwischen Mutter und Kind während der SchwangerschaftDurch die Leihmutterschaft entgeht der aufziehenden Mutter die Zeit der Schwangerschaft. Der prägende Charakter dieser Zeit für Mutter und Kind wird heutzutage verstärkt diskutiert und unterstrichen. Nicht zu vergessen ist aber auch, dass diese Zeit gerade für die werdende Mutter (aber auch für den Vater) eine wichtige Zeit der Vorbereitung auf ihre (neue) Rolle ist. Gerade unpässliche Momenten, die nicht von ihr gesteuert werden können, lassen die Mutter die Indivi-dualität ihres Kindes erfahren und bereiten sie auf die spätere Auseinandersetzung damit vor. 9. Mangelnde Kenntnis der Ursachen von Sterilität
Folgerung
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