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Stellungnahme zum Resolutionsentwurf zum Thema "Zur Anerkennung und Überwachung von Leihmutterschaft als Alternative zu Sterilität" im Ausschuß für Soziales, Gesundheit und Familie der Parlamentarischen Versammlung des Europarats

Die Föderation der Katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) kann sich den Argumenten, mit denen Herr Abgeordneter zum Europarat Michael Hancock (GB) die "Anerkennung und Überwachung von Leihmutterschaft als Alternative zu Sterilität" rechtfertigen will, nicht anschließen:

1. Kein Bedarf einer europaweiten Regelung

Der Entwurf vermittelt den unrichtigen Eindruck einer Notwendigkeit, Leihmutterschaft europaweit zu regeln. Tatsächlich nennen die Begleitmaterialien von Hancock nur drei Mitgliedsstaaten des Europarates (Griechenland, UK, Russland), in den Leihmutterschaft unter bestimmten Be-dingungen erlaubt ist. Dagegen ist Leihmutterschaft in 11 Mitgliedstaaten ausdrücklich verboten.

Gerade bei einem ethisch dermaßen umstrittenen Thema wie der Leihmutterschaft sollte die Souveränität der Mitgliedstaaten und deren jeweiliges Wertegefüge respektiert werden und die rechtliche Lösung dieser Frage dem Einzelstaat überlassen bleiben.

2. Ausgewogene Diskussion wird von vornherein verhindert

In Paragraph 8 des Entwurfs führt Hancock ablehnende Reaktionen auf stereotype und festgefahrene Vorstellungen zurück, die von vornherein eine emotionslose Debatte der Leihmutterschaft erschweren würden. Tatsächlich macht Hancock mit diesem Einwand jegliche ausgewogenen Diskussion unmöglich. Weder Befürworter, noch Gegner der Leihmutterschaft können ihren Standpunkt ohne ethische Verankerung argumentieren. Darüber hinaus versucht gerade Hancock durch seinen restriktiven Vorschlag der Anerkennung der Leihmutterschaft das emotionale Gewissen der Öffentlichkeit anzusprechen. Denn wer möchte schon unfruchtbaren Paaren, die keine andere medizinische Möglichkeit als die Leihmutterschaft sehen, sich aber allersehnlichst ein Kind wünschen, diesen sehnlichsten Wunsch verweigern?

Auch das Argument der negativen Folgen illegaler Leihmutterschaft verfolgt keine sachliche Rechtfertigung für die Legalisierung der Leihmutterschaft. Eine ausgewogene Diskussion ist jedenfalls nur möglich, wenn beide Seiten akzeptieren, dass sie mit ethischen und emotionalen Aspekten argumentieren. Aus ähnlich gelagerten Diskussionen wissen wir aber, dass das nicht geschehen wird.

3. Faktische Verhältnisse rechtfertigen Zulassung nicht

Das gesamte Strafrecht einer Rechtsordnung basiert darauf, dass es faktische Verhältnisse gibt, die nicht gewünscht werden. Gerade durch das Verbot und die rechtliche Verfolgung vermittelt eine Rechtsordnung aber ihr Wertegefüge. Wieder sollte hier die Souveränität der Mitgliedstaaten respektiert werden. Dazu sollte die gesellschaftspolitische Wirkung von normativen Verboten nicht unterschätzt werden.

4. Mangelnde Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsordnungen rechtfertigt Aner-kennung nicht

Auch die mangelnde Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsordnungen rechtfertigt die Anerkennung einer ethisch dermaßen umstrittenen Maßnahme wie der Leihmutterschaft nicht. Die rechtliche Anerkennung des geborenen Kindes kann ohne weiteres über internationale oder zwischenstaatliche Abkommen gesichert werden. Gleiches gilt für einzelne Rechtsfragen, die durch die aufgesplitterte Generationenfolge entstehen. Eine Notwendigkeit für die einzelnen Mitgliedstaaten, deswegen auch die Leihmutterschaft selbst zuzulassen, ergibt sich daraus nicht.

5. Weder die Informationsgesellschaft noch ein etwaiger Behandlungstourismus recht-fertigen die Anerkennung

Auch die Argumente der Informationsgesellschaft und eines etwaigen Behandlungstourismus dienen nicht der sachlichen Rechtfertigung einer notwendigen Anerkennung der Leihmutterschaft. Andernfalls wäre auch in anderen heiklen Fragen wie dem Klonen von Menschen oder dem Designer Baby die Souveränität der einzelstaatlichen Rechtsordnungen in Frage gestellt und dem Diktat des kleinsten gemeinsamen Nenners unterworfen.

6. Gefahr für kranke und/oder behinderte Menschen

Die zunehmende Technisierung des Zeugungsaktes und der Schwangerschaft unterstellt das Kind immer mehr dem Diktat der Machbarkeit. Es ist illusorisch zu glauben, dass Abweichungen von Wunschvorstellungen insbesondere Behinderungen oder Krankheiten des mühsam gezeugten Kindes akzeptiert werden würden. Es ist weiter sehr kurzsichtig zu glauben, dass eine derartige Selektion am Anfang des Lebens ohne negative Folgen für die Einstellung zu Leiden und Behinderung und die erforderliche gesellschaftliche Solidarität für bereits geborene Betroffene bleibt.

7. Ausbau der Präimplantations- und Pränataldiagnose, der In-Vitro-Fertilisation und der Eizellenspende

Den Befürwortern der Leihmutterschaft muss klar sein, dass nach der Legalisierung der Leihmutterschaft auch die (weitergehende) Legalisierung der Präimplantations- und Pränataldiagnose, der In-Vitro-Fertilisation für alle und der Eizellenspende eingefordert werden wird.

8. Prägende Beziehung zwischen Mutter und Kind während der Schwangerschaft

Durch die Leihmutterschaft entgeht der aufziehenden Mutter die Zeit der Schwangerschaft. Der prägende Charakter dieser Zeit für Mutter und Kind wird heutzutage verstärkt diskutiert und unterstrichen. Nicht zu vergessen ist aber auch, dass diese Zeit gerade für die werdende Mutter (aber auch für den Vater) eine wichtige Zeit der Vorbereitung auf ihre (neue) Rolle ist. Gerade unpässliche Momenten, die nicht von ihr gesteuert werden können, lassen die Mutter die Indivi-dualität ihres Kindes erfahren und bereiten sie auf die spätere Auseinandersetzung damit vor.

9. Mangelnde Kenntnis der Ursachen von Sterilität


Schließlich führt die Diskussion um die Anerkennung der Leihmutterschaft am tatsächlichen Problem der Sterilität vorbei. Nicht eine Diskussion über die Leihmutterschaft, vielmehr eine Diskussion über Ursachen und Hintergründe der Sterilität wäre erforderlich. Der Ausbau der technischen Möglichkeiten verdrängt insbesondere eine Auseinandersetzung mit jenen Ursa-chen der Sterilität, die auf Stress und Umweltbelastung zurückzuführen sind. Oft gehen diese mit den medizinischen Symptomen einher.

Folgerung



Aus alledem kann die die Föderation der Katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE)keinen sachlich Grund erkennen, den vom Herrn Abg. Hancock vorgelegten Entwurf einer Resolution zu verabschieden. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist eine europaweite Diskussion einer Anerkennung der Leihmutterschaft nicht erforderlich. Wir ersuchen daher die Mitglieder des Sozialausschusses, gegen den Entwurf von Herrn Hancock zu stimmen.


 

 

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