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Subsidiarität für die Familien im neuen Europa


Referat von FAFCE-Präsidenten Johannes Fenz beim Europäischen Kongress des OSSERVATORIO NAZIONALE SULLA FAMIGLIA "Familien, Wohlfahrtspolitiken und Subsidiarität, Synergien zwischen öffentlichen und privaten Sektor" in Bologna, 6. Oktober 2005

 

1. Aufgaben der Familie
2. Was können Familien (noch) leisten
3. Subsidiarität im Kontext der katholischen Soziallehre
4. Institutionelle Familienförderung
5. Rolle von Familienorganisationen


1. Aufgaben der Familie
1.1. Familien leisten einen wesentlichen Beitrag für das Humanvermögen

Pflege-, Förder- und Erziehungsleistungen für Kinder sowie wechselseitige intergenerationale Unterstützungsleistungen werden der Kinder bzw. Familienangehörigen willen erbracht, bewirken aber positive "externe Effekte" für Gesellschaft und Staat. "Humanvermögen" bezeichnet dabei "die an die menschliche Person gebundenen Ressourcen, wie Gesundheit, Wissen, Motive und Kompetenzen, von deren Nutzung sowohl die individuelle, als auch kollektive Wohlfahrt abhängt" (Kaufmann).

1.2. Aufgaben, Leistungen und Funktionen der Familien
Der Institution Familie werden seitens der Gesellschaft Aufgaben normativ zugeschrieben. Diese Zuschreibungsprozesse definieren, was Familien leisten sollen, bzw. welche Pflichten sie haben. So ist die Aufgabe der Kindererziehung z.B. mit der Erziehungspflicht abgesichert. Das Konzept der Leistungen von Familien bezieht sich auf den Gruppencharakter der Familie, also darauf, was an der Tätigkeit von Einzelfamilien und deren Wirkung bedeutungsvoll ist. Mit den gesellschaftlichen Funktionen sind die Konsequenzen, die aus den abgeleiteten Effekten familialer Leistung für andere Gesellschaftsbereiche, angesprochen. Familiale Leistungen sind keine objektiven und unveränderbaren Tatsachen sondern Ergebnis normativer Zuschreibungs- und sozialer Berwertungsprozesse.

1.3. Die Leistungen im Einzelnen:

1.3.1. Haushaltsführung, Gesundheits- und Erholungsleistungen
Zubereitung und Aufnahme von Nahrung, Körperpflege, die Prävention bzw. die Bekämpfung von Krankheit, Erholung durch Freizeitaktivitäten oder Kochen und Putzen gehören zur physischen Erhaltung der Individuen und machen den zeitlich größten Anteil familialer Tätigkeiten aus.

1.3.2. Reproduktionsleistungen
Einer der Hauptaufgaben, die der Familie gesellschaftlich zugeschrieben werden, ist die Nachwuchssicherung. Trotz des Wandels der Familienformen gilt nach wie vor die Norm, dass Kinder in Familien hineingeboren werden und von ihren Eltern sozialisiert werden. Mehr dazu 2.2.

1.3.3. Kohäsion und emotionale Stabilisierung der Familienmitglieder
Die Herstellung und Wahrung des familialen Zusammenhalts auf der Basis einer emotionalen Verbundenheit der Familienmitglieder wird heute als eine primäre Leistung der Familien gesehen.
1.3.4. Erziehung und Sozialisation der Kinder zur Gewährleistung einer adäquaten psychosozialen Entwicklung
Neben der psycho-physischen Grundversorgung (Pflege, Ernährung, emotionale Zuwendung, Organisation des kindlichen Alltags) wird die Entwicklung der Identität und Persönlichkeit des Kindes durch die dauerhafte Sicherstellung von Zugehörigkeit und Identifikationsmöglichkeiten sowie seine Integration in die Gesellschaft durch reflexives Lernen von Werten, Rollen, Handlungsmustern, Fertigkeiten in Familien geleistet.

1.3.5. Organisations- und Koordinierungsleistungen
Da der Familienalltag nicht nur die Summe der verschiedenen erbrachten Tätigkeiten umschließt, sondern auch die Strukturierung des Zusammenhangs dieser Aktivitäten, ist diese als Leistung von Familien zu definieren.

1.3.6. Wechselseitige Hilfe
In Familien werden vielfältige Hilfeleistungen erbracht, sowohl seitens der jüngeren an die älteren Familienmitglieder als auch umgekehrt. Besonders in Anspruch genommen von diesen Hilfeleistungen ist die so genannte "Scharniergeneration", die sowohl Betreuungsleistungen in den Familien der eigenen Kinder übernimmt, als auch noch Pflegedienste an den eigenen Eltern leistet.

2. Was können Familien (noch) leisten?
2.1. Familiale Netzwerke

Familie ist das Solidaritätsnetz schlechthin, das einem Menschen gewöhnlich von der Zeugung und Geburt bis zum Tode - und mit Übernahme des hinterlassenen Erbes sogar darüber hinaus - stützt und begleitet. Familie hat sich im Laufe der Geschichte als Fürsorgesystem etabliert. Unbestritten sind in so gut wie allen Regierungen der Welt die besonderen Zeiten des Schutzes, den Familien bieten, wie in der Mutterschaft, Kindheit, Krankheit und Gebrechlichkeit. Besonders der deutsche Ökonom Max Wingen, der erst kürzlich verstorben ist, betonte in seinen Arbeiten immer wieder, dass Familien für die Lebenserfüllung der Eltern, der Kinder und für die Wohlfahrt der Gesellschaft unersetzlich sind. Familien gelten als wichtige Leistungsträger einer Gesellschaft.
Der demografische Wandel zeigt aber auch, dass das System Familie nicht für alle Zeiten diese Schutz- und Solidaritätsfunktion bieten kann. Aus dem aktuellen Grünbuch zum Demografischen Wandel:
"Europa erlebt heute demografische Veränderungen, die in Ausmaß und Konsequenzen ohne Beispiel sind. 2003 lag das natürliche Bevölkerungswachstum in Europa bei nur 0,04 % pro Jahr; die neuen Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Zypern und Malta, verzeichneten sogar einen Rückgang der Bevölkerungszahl. In vielen Ländern ist der Beitrag der Zuwanderung mittlerweile entscheidend für die Aufrechterhaltung des Bevölkerungswachstums. Die Fruchtbarkeitsziffer liegt überall unter der für die Erneuerung einer Generation nötigen Schwelle (etwa 2,1 Kinder pro Frau); in vielen Mitgliedstaaten ist sie sogar unter 1,5 Kinder pro Frau gefallen."

2.2. Bedeutet personale Schwächung, finanzielle Stärkung?
Die Konsequenzen für das private Solidaritätsnetz Familie sind auf dem ersten Blick keine schlechten. Der Rückgang der Kinderzahlen führt rein mathematisch zwar zu einer personalen Schwächung, aber zu einer finanziellen Stärkung der Familien. Trotzdem ist die finanzielle Belastung für die Familien keineswegs proportional zur Kinderzahl gesunken. Die wirtschaftliche Abhängigkeit der Kinder hat sich von den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts bis heute permanent ausgedehnt. Waren damals Jugendliche im Alter zwischen 15 und 18 Jahren von ihrer Familie unabhängig oder konnten sie im Idealfall bereist unterstützen, so sind 1995 in der EU 82,9 % der 15-18 Jährigen noch in Schule und Ausbildung, der Anteil der 20-24 jährigen lag bei 37,4 %, die finanziell auf die Eltern angewiesen waren. Besonders in den mediterranen Ländern hat sich eine Boomerang-Generation herausgebildet, die nach der Ausbildung wieder in das elterliche Heim einzieht und am gemeinsamen Haushalt partizipiert.
Aber nicht nur die sinkenden Kinderzahlen, sondern auch der Wandel der Familienformen hat das Solidaritätsnetz Familie brüchiger werden lassen. Der Trend zu weniger und späteren Eheschließungen, höheren Scheidungsziffern und außerehelichen Geburten geht permanent nach oben.
" Laut aktuellem Sozialbericht der EU kamen 2002 auf 100 Einwohner im Schnitt 5 Eheschließungen, 1970 waren es noch 8.
" Über die letzten 20 Jahre ist das Durchschnittsalter, in dem Menschen ihre erste Ehe eingegangen sind, um beinahe fünf Jahre angestiegen; für Männer von 26 Jahren im Jahr 1980 auf 30 Jahre heute und für Frauen von 23 auf 28 Jahre. 1960 wurden 15 von 100 Ehen geschieden. 1980 hat sich die Quote nahezu verdoppelt und liegt bei 28 Prozent.
" Während formelle Verbindungen abnehmen, gibt es einen beträchtlichen Zuwachs an nicht-ehelichen Verbindungen und Lebensgemeinschaften. 1998 lebten 33 Prozent der jungen Menschen, die unter 30 waren, als Paar. Neun Prozent von ihnen lebten in gemeinsamer Wohnung. Die höchste Zahl ist aus Schweden bekannt. 70 Prozent der unter 30-jährigen lebten in einer Partnerschaft; 23 Prozent aller Paare lebten zusammen. Die niedrigsten Werte verzeichnen die südlichen EU-Staaten.
" Die Zahl der außerehelichen Geburten steigt als Ausdruck der wachsenden Popularität von Lebensgemeinschaften an. 1970 wurden sechs Prozent der Kinder außerehelich geboren; 2001 waren es 28%. In Schweden hatten 2001 mehr als die Hälfte aller Kinder - 56 Prozent - unverheiratete Eltern. In Dänemark, Frankreich, Finnland und England liegt dieses Verhältnis bei ungefähr 40 Prozent. Im Gegensatz dazu werden in den südeuropäischen Ländern nur leichte Steigerungen verzeichnet. In Italien beispielsweise stieg die Quote der unehelich Geborenen von 4,3 Prozent im Jahr 1970 auf 9,6 Prozent im Jahr 2000.
" Steigende Zahl der Alleinerzieher-Haushalte: Im Jahr 2001 waren auf EU-Niveau neun Prozent aller Haushalte mit unterhaltspflichtigen Kindern Alleinerzieher-Haushalte. Italien hatte mit vier Prozent einen der niedrigsten Werte. Die überwältigende Mehrheit dieser Single-Haushalte wird von Frauen geführt. Inmitten der Gruppe der schwachen Einkommen sind die Alleinerzieherinnen-Familien jene, die mit den größten Schwierigkeiten konfrontiert sind. Ein Drittel dieser Alleinerzieher-Familien sind Armut und sozialen Mängeln ausgesetzt.

Diese Trends sollten aber auch nicht überbewertet werden, da ein großer Teil der Alleinerziehenden wieder heiratet oder de facto ohnehin in einer festen Partnerschaft lebt. Zu dem lässt sich ein Trend orten, nachdem Eltern nicht mehr vor, sondern beträchtliche Zeit nach der Geburt eines Kindes heiraten. Ein Grund dafür ist, dass Verheiratet-Sein für manche Systeme sozialer Sicherung oder aus wirtschaftlichen Gründen ein Vorteil sein kann, gesellschaftlich kaum eine Rolle spielt.

2.3. Familie als Solidaritätsnetz für alte und behinderte Menschen
Eklatant wir die Situation der zahlenmäßigen Ausdünnung im Bereich der Versorgung älterer oder behinderter Familienangehöriger. Heiraten zum Beispiel zwei Einzelkinder, kommt auf sie möglicherweise die Verantwortung für vier ältere Menschen zu. Die Umkehrung der "Alterspyramide" zu einem "Altersbaum" führt zu radikalen Veränderungen der derzeitigen Sozial- und Pensionssysteme. Die Europäische Kommission hat sich am 11. und 12. Juli bei einer Konferenz zum Grünbuch "Angesichts des demographischen Wandels - eine neue Solidarität zwischen den Generationen" Gedanken zu möglichen Lösungsansätzen gemacht.
Neben Kindern und Jugendlichen sind es die alten und pflegebedürftigen Personen, die auf innerfamiläre Solidarität angewiesen sind. Im Bezugssystem Großfamilie leistete - sicher nicht im gleichen Ausmaß, aber doch notwendigerweise - die Familie die Betreuungsaufgaben für diese Gruppe. Der Unterschied zur aktuellen Situation besteht wesentlich in der Größe dieser Gruppe. Die Quantität älterer und pflegebedürftiger Personen war früher wesentlichkleiner als heute. Gründe dafür sind die bessere medizinische Versorgung und gestiegene Lebensstandards.

"Dank einer steigenden Lebenserwartung steigt in unseren Gesellschaften die Zahl der sehr alten Menschen (80+) stark an: +17, 1% zwischen 2005 und 2010, +57,1% zwischen 2010 und 2030. Damit werden sie fast 34,7 Millionen zählen, gegenüber rund 18,8 Millionen heute." (Grünbuch Angesichts des demographischen Wandels - eine neue Solidarität zwischen den Generationen)

Der Wandel der Familienformen führt nicht nur dazu, dass ein immer geringerer Anteil von Personen im jüngeren und mittleren alter die pflegebedürftigen Älteren unterstützen muss. Zugleich bedeutet der Trend zur Auflösung traditioneller Familienformen, dass immer mehr pflegebedürftige Personen keine Verwandten mehr haben, die sie pflegen können.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass zahlenmäßig kleinere Familien logischerweise nicht mehr fähig sind, dieselben Leistungen zu erbringen wie die traditionelle Großfamilie der Vergangenheit. Damit Familien die von ihr erwarteten Aufgaben auch in Zukunft erbringen können, bedarf es aber gesellschaftlicher Strukturen auf allen politischen Ebenen, die Familien bei der Erfüllung der ihr zugewiesenen Aufgaben unterstützen.

3. Subsidiarität im Kontext der katholischen Soziallehre

Subsidiarität ist ein Begriff der Sozialphilosophie zur Kennzeichnung einer bestimmten Ordnung im Verhältnis von Staat und Gesellschaft. Er stammt vom lat. "subsidium ferre" (= Hilfestellung leisten) und besagt, dass der Staat im Verhältnis zur Gesellschaft nicht mehr, aber auch nicht weniger tun soll, als Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten, bzw. infrastrukturelle Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

3.1. Päpstliche Enzyklika als Wiege des Subsidiaritätsprinzips
Die klassische Formulierung des Prinzips der S. findet sich in Ziffer 79 der Sozialenzyklika "Quadragesimo anno" von Papst Pius XI., die 1931 "im vierzigsten Jahr" der ersten Sozialenzyklika "Rerum Novarum" und vor dem Hintergrund der Expansion der totalitären Bewegungen des Kommunismus, des Faschismus und des Nationalsozialismus veröffentlicht wurde: "Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnetere Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen ... Jede Gesellschaftstätigkeit ist ihrem Wesen nach subsidiär, sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen".

3.2. Wechselseitige Verantwortung
Oswald von Nell-Breuning, Professor für Ethik und christliche Soziallehre: "Zwischen dem Staat als Ganzem und dem Einzelnen als dessen Glied besteht die Beziehung wechselseitiger Verantwortung; diese Verantwortung ist solidarisch, d.h. alle haften für das Ganze; was der eine nicht leistet, dafür haben die anderen einzuspringen." Das bedeutet aber auch: "... schon aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit darf die Rechtssetzungs- und Zwangsgewalt nicht dazu missbraucht werden, die freie Betätigung der Bürger und ihrer ‚freien' Vereinigungen ohne zwingenden Grund, d.h. ohne dass es um des Gemeinwohls willen erforderlich wäre, zu verbieten oder einzuschränken."

3.3. Kein katholisches Prinzip:
Von Oswald von Nell-Breuning stammt aber auch die Aussage, dass es sich beim Subsidiaritätsprinzip nicht um ein katholisches Prinzip handelt, sondern, dass dies auch allgemeine Gültigkeit für jedwede Form menschlichen Zusammenlebens haben müsste.

3.4. Funktionsweise des Subsidiaritätsprinzips
Neben und in Wechselwirkung mit dem Solidaritätsprinzip gehört das Subsidiaritätsprinzip zu den Sozialprinzipien der katholischen Soziallehre. Es ist wie das Solidaritätsprinzip im Wesen des Menschen verankert. Das Subsidiaritätsprinzip ist gleichzeitig Seins- und Sollensprinzip, d.h. es beschreibt Gegebenheiten der menschlichen Person, wie auch Anordnungen über das Zusammenwirken in der Gesellschaft. Das SP spricht aber nicht nur ein "dass" der Hilfestellung der jeweils übergeordneten Einheit an, sondern auch das " wie"; es legt eine Reihenfolge der Hilfestellung fest: Selbsthilfe - Nachbarschaftshilfe - Fremdhilfe". Es ist daher auch die Grundtendenz abzuleiten, dass die Gesinnungsreform der Zuständigkeitsreform vorausgeht.

Im Bereich der Familienpolitik könnte das Subsidiaritätsprinzip durch den Dreischritt von Max Wingen zur Geltung kommen:
1. Die jeweils übergeordnete Ebene hat entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Familien ihre Aufgaben erfüllen können,
2. die Selbsthilfe der Familien ist zu stärken und
3. wo Familien mit den Gegebenheiten aus verschiedenen Gründen nicht zurecht kommen, soll hat die übergeordnete Ebene unterstützend einzugreifen.


4. Institutionelle Familienförderung

Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips kommt der öffentlichen Hand im immer stärker werdenden Maße die Aufgabe zu, Familien in der Wahrnehmung ihrer Betreuungsleistungen zu unterstützen. Da familiale Solidaritätsnetzwerke immer dünner werden, gilt diese Hilfestellung nicht nur in Krisensituationen, sondern grundsätzlich für jede Phase des Familienlebens:
In der Gründungsphase gilt es, das vorhandene Familieneinkommen auf eine weitere Person aufzuteilen. Vor allem durch das Wegfallen des Einkommens der Mutter verschlechtert sich die finanzielle Ausgangslage. Ab einem dritten Kind verschlechtert sich die finanzielle Situation einer Familie so stark, dass solche Familien erheblich hinter dem allgemeinen Lebensstandard zurückbleiben. Familien mit Kindern in Ausbildung haben noch längere Zahlungsverpflichtungen, die oft bis ins Erwachsenenleben der Kinder hineinreichen. Auch in der Phase der Verselbstständigung der Kinder verbessert sich die Einkommenssituation der Eltern häufig nicht, weil die Berufslaufbahn der Mutter meistens durch Karenzzeiten negativ beeinflusst wurde. Zu den genannten Belastungen können noch besondere Lebensumstände hinzukommen, die Familien noch stärker belasten: Behinderung eines Familienangehörigen, Arbeitsplatzverlust, Scheidung, etc.
4.1. Familienpolitik

Mit der Veränderung der Familienstruktur hat sich auch das Anforderungsprofil an Familienpolitik verändert. Die ersten Ansätze einer Familienpolitik waren demographische Zielsetzungen oder der teilweise Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile von Familien (Familienlastenausgleich). Die gegenwärtige Familienpolitik zielt auf eine Unterstützung der grundlegenden Funktionen von Familien in wirtschaftlicher, sozialer und intellektueller Hinsicht ab. Heutige Familien benötigen institutionelle Unterstützung nicht nur um ihren Kindern Nahrung, Kleidung und Wohnung zu sichern, sondern sie benötigen Hilfe in Fragen der Sozialisation, der gesundheitlichen Fürsorge, oder in Bezug auf die Kinderbetreuung, weil diese Lebensbereiche von Großeltern oder anderen Familienmitgliedern der Großfamilie nicht mehr wahrgenommen werden können.

Europaweit ergeben sich damit einige Zielsetzungen einer Familienpolitik, die sich über die Grenzen hinweg ähnlich darstellen:
" Finanzieller Ausgleich der Aufwendungen für Kinder
" Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
" Unterstützung von Familien mit Kindern in der Ausbildung
" Entlastung der Eineltern-Familien
" Sicherung des Existenzminimums von Familien
" Unterstützung häuslicher Pflege

Es lassen sich zumindest vier Typen staatlicher Familienförderung in Europa festlegen:

1. Aktive Förderung: Das familienpolitische Leistungsspektrum berücksichtigt sowohl die verschiedenen Familienphasen als auch die verschiedenen Belastungssituationen. Das Leistungsniveau liegt vergleichsweise hoch. Länder dieses Typus sind: Belgien, Frankreich, Deutschland, Österreich, Luxemburg

2. Selektion der Maßnahmen: Einige Bereiche sind deutlich weniger als andere durch entsprechende Leistungen abgedeckt. Viele Maßnahmen können nur von einkommensschwachen Familien bezogen werden. Diese Länder haben keine ausdrückliche Familienpolitik, weil die Familie der Privatsphäre zugeordnet wird. Beispiele: Niederlanden, Irland, UK.

3. Konzentration der Maßnahmen auf Familien mit besonderen Problemen: In der Regel erhalten Familien eine einkommensabhängige Leistung. Hilfe ist eher über familiäre Netzwerke bereitgestellt, staatliche Unterstützung wird subsidiär angefragt. Beispiele: Griechenland, Italien, Portugal, Spanien

4. Familienpolitische Zielsetzungen im Rahmen eines allumfassenden Wohlfahrtssystems: Familienpolitik ist kein explizites Ziel, wird aber in ein dichtes Sozialnetz integriert. Dieser Typus ist in den skandinavischen Staaten zu finden.


4.2. Die Ebenen der Familienpolitik
4.2.1. Kommunale/regionale Familienpolitik
4.2.2. Staatliche Familienpolitik
4.2.3. Familienpolitik in der EU
4.2.4. Beispiele der Anwendung des Solidaritätsprinzips in der Familienpolitik

4.2.1. Kommunalen und regionalen Familienpolitik ist strukturell natürlich stark durch nationale Schwerpunktsetzungen beeinflusst. Allgemein lässt sich sagen, dass diesen beiden Ebenen die konkrete Realisierung von Familienförderung umgesetzt wird. In Österreich betrifft das z. B. auf der kommunalen Ebene die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen, auf der regionalen Ebene die Finanzierung der Infrastruktur für Kinderbetreuung. Selbstverständlich wirkt das Subsidiaritätsprinzip auf Familien am direktesten auf Ebene der Kommune, wobei die politische Kompetenz oft im Widerspruch steht mit der entsprechenden Förderungsaufgabe. Auf dieser Ebene findet sich auch die größte Differenzierung der Familienleistungen in Europa.

4.2.2. Staatliche Familienpolitik:
Beispielhaft sollen hier die österreichische Familienpolitik beleuchtet werden:
Seit 1965 gibt es einen familienpolitischen Beirat, in dem neben politischen Verantwortungsträgern auch NGOs vertreten sind.
Seit 1970 gibt es in Österreich ein Staatssekretariat und in weitere Folge ein Bundesministerium, dass die Belange der Familien administriert.
Die Bedeutung der Familie ist in Österreich unangefochten Spitzenreiter auf der persönlichen, individuellen Werteskala. Ziel der österreichischen Familienpolitik ist eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft, um ein gerechteres Miteinander der Generationen zu ermöglichen. Die österreichische Bundesregierung setzte in den letzten Jahren daher in ihrer Familien- und Generationenpolitik einen besonderen Schwerpunkt.

Der familienpolitische Weg der österreichischen Bundesregierung sieht vor:
" Familien bei ihren Leistungen finanziell zu stärken
" ihre Leistungen sozialrechtlich abzusichern
" optimale Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit der Lebensbereiche Familie und Beruf zu schaffen
" Familien zu begleiten, damit Familie gelingen kann und in schwierigen Situationen Hilfe zu gewähren.

Kinderbetreuung oder die Pflege älterer Familienmitglieder erfordern besondere Rahmenbedingungen, um familiäre Aufgaben und berufliche Pflichten besser vereinbaren zu können. Zu den notwendigen strukturellen Voraussetzungen gehören familienfreundliche Bedingungen in der Arbeitswelt, ein ausreichendes Angebot an pädagogisch wertvollen, erreichbaren und erschwinglichen öffentlichen und privaten Kinderbetreuungsplätzen sowie Angebote zur Aus- und Weiterbildung, um den beruflichen Erst- und Wiedereinstieg zu erleichtern.

Die österreichische Bundesregierung versucht Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl die Vereinbarkeit der Lebenswelten Beruf und Familie fördern als auch die partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit begünstigen. Im Zentrum der familienpolitischen Überlegungen steht das Wohl der Kinder. Die Bundesregierung setzt eine Reihe von Maßnahmen, die sich durch beinahe alle Politikbereiche ziehen. Beispielsweise anzuführen sind unter anderem die Familienbeihilfe und der Mehrkindzuschlag, das Kinderbetreuungsgeld, die steuerliche Berücksichtigung, die pensionsrechtliche Anerkennung von Familienarbeit, die Familienberatung, die Schulbuchaktion, Schüler- und Lehrlingsfreifahrten oder das Audit FAMILIE & BERUF. Als Grundsatz all dieser Leistungen gilt die Stärkung der Wahlfreiheit.

4.2.2.1. Familienleistungen in Österreich
" Familienbeihilfe und Mehrkindzuschlag: Altersstaffelung, Erhöhte Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder, einkommensabhängiger Mehrkindzuschlag.
" Kinderbetreuungsgeld
" Steuerliche Berücksichtigungen von Familien: Kinderabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
" Familienhärteausgleich
" Familienhospiz- Härteausgleich
" Fahrtenbeihilfen und Freifahrten für Schülerinnen und Lehrlinge

4.2.3.Familienpolitik in der EU:
Die Europäische Union hat sich seit ihrer Gründung, damals als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, einen immer stärkeren Akzent auf die soziale Dimension gelegt. Die "soziale Dimension" der EU ist aber lange nur ein Schlagwort gewesen, ehe der Amsterdamer Vertrag, der am 1. Mai 199 in Kraft getreten ist, Sozialpolitik als eigenständigen Zuständigkeitsbereich der EU definierte.

Allerdings findet sich auch im Amsterdamer Vertrag kein Bezug zur Familie. Es ist davon auszugehen, dass es zum einen für die Union ein Problem darstellt, Familie zu definieren, zum anderen prallen innerhalb der EU zwei konträre Sichtweisen von Familienpolitik aufeinander: jene, die Familie in die private Zuständigkeit delegiert und jene, für die Familie in subsidiären Sinn Aufgabe der öffentlichen Hand ist.

Die fehlende Kompetenz der EU in der Familienpolitik bedeutet aber nicht, dass sich die Gemeinschaftspolitiken über Familien keine Gedanken machen. Familie ist innerhalb der EU zum Querschnittsthema geworden.

4.2.3.1 Gesetzgebung betreffend die Familien in Europa:
" Beschäftigungs- und Sozialpolitik
" Juridische Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zu Familienthemen
" Einwanderungs- und Asylpolitik
" Bewegungsfreiheit
" Entwicklungspolitik
" Medien

" Familie in der Beschäftigungs- und Sozialgesetzgebung
In diesem Feld hat die EU-Gesetzgebung am meisten Auswirkungen auf die Familien. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Verbindung der Frage der Geschlechtergerechtigkeit mit der Problematik Arbeits- und Familienleben. Die Mitgliedsstaaten werden angehalten eigene Maßnahmen zu schaffen, um gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt und den Verbleib im selben zu schaffen (Kinderbetreuungsplätze, Unterstützungen, Kündigungsschutz in der Schwangerschaft, ...) In der Schwangerschaft fordert die EU Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen ein. Elternkarenz betrachtet die EU als individuelles und nicht übertragbares Recht von Männern und Frauen. Mitgliedsstaaten haben Rahmenbedingungen zu setzen, dass Frauen nach dem Karenz an denselben oder einen gleichwertigen Posten zurückkehren können. Gleichberechtigung am Arbeitsplatz fordert die EU natürlich auch für die Selbstständigen Erwerbstätigen an.
In der Sozialgesetzgebung bemüht sich die EU um eine Anpassung der verschiedenen nationalen Sozial-Versicherungssysteme. Auslöser für diese Bemühungen ist die Arbeitsmigration in der EU, die es notwendig macht Sozialversicherungssysteme anzupassen.
Die künftige Regelung wird nicht nur einfacher werden, sie wird auch eine weitere Familiendefinition mit sich bringen, um die einzelnen nationalen Definitionen unterzubringen.
Die EU verweist die Mitgliedsländer darauf, dass Einzelpersonen wie Familien die notwendigen Lebensressourcen, um ein Leben in Würde führen zu können, zur Verfügung stehen müssen. Die EU empfiehlt die Mitgliedstaaten gegen soziale Ausgrenzung zu kämpfen.

" Juridische Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsstaaten zu Familienthemen
Um im juristischen Bereich eine gemeinsame Basis zu finden, wurden verschiedene familienrelevante Bereiche des juridischen Vorgehens angenommen (Scheidung, Trennung, Annullierung der Ehe, Teilverantwortung für das Kind, ...) Die EU und die Mitgliedstaaten teilen heutzutage diesen Aufgabenbereich durch gegenseitiges Anerkennen juristischer Entscheidungen. Die laufende Gesetzgebung beschäftigt sich mit Kindesentführung, häufig in Situationen von Ehekrisen vorkommt. Kinder haben das Recht auf regelmäßigen zu ihren Familienangehörigen, und zwar während und nach dem Scheidungsprozess.

" Einwanderungs- und Asylangelegenheiten
EU-Gesetzgebung in diesem Bereich dehnt Bestimmungen für den Antragsteller auf die Familienmitglieder aus und definiert, wer diese sind. So wird Familienangehörigen von Flüchtlingen ebenso der gleiche Schutz zugebilligt, wie dem Antragsteller. Angehörige von Dritt-Staaten wird, wenn sie Familienmitglieder eines EU-Bürgers sind legaler Aufenthalt für längere Zeit und ein spezieller Status gewährt. Familienzusammenführung ist für die EU das zentrale Anliegen in dieser Thematik. Besonderen Schutz verlangt die EU für Kinder im Zusammenhang mit dem Menschen-Handel. Die Bestimmung, wer Familienangehörige sind ist relativ breit. Die Zusammenführungsrichtlinien beschreiben Familie als Eltern mit kleinen Kindern, aber die einzelnen Mitgliedsstaaten entscheiden, ob Verwandte in aufsteigender Linie ebenso betroffen sind, wie erwachsene unverheiratete Kinder, ... Eine andere Bestimmung definiert über rechtliche Verbindung den Familienbegriff.

" Bewegungsfreizügigkeit
Die EU versucht die geltenden Bestimmungen über Kategorien von Nutznießern (Arbeiter, Studenten, Dienstleister..) durch eine einheitliche rechtliche Basis zu ersetzen, um die Bewegungs- und Wohnfreiheit zu garantieren. Dieses Recht soll nach Maßgabe des Europäischen Gerichtshofes und der Grundrechtscharta auf Familienmitglieder ausgedehnt werden, die wiederum breit definiert sind.

" Entwicklungspolitik
In der Entwicklungspolitik betreffen die Familien die Finanzierungsprojekte im Bereich der reproduktiven Gesundheit und der Sexualgesundheit, die zum einen gegen Sterilisation, Abtreibung und unsachgemäßen Verhütungsmethoden vorgeht, zum anderen Erziehungsmaßnahmen zur sexuellen Aufklärung, Zugang zu diesbezüglichen Gesundheitsmaßnahmen und Schutz vor Geschlechtskrankheiten fördert.

" Medien
Die Direktive aus 1997 versucht nationale Rundfunkbestimmungen zu koordinieren, um deren Inhalt zu disziplinieren die Bewegungsfreiheit von Anbietern zu versichern. Die Direktive ermutigt Eltern in der Kontrolle der Programme, die ihre Kinder konsumieren, bestärkt im Konsum von politischen, informativen und pädagogisch wertvollen Programmen.

4.2.3.2. Die Institutionen der EU und Familie

Europäische Parlament: Intergroup "Familie und Schutz des Kindes"
Europäische Kommission: Generaldirektion Beschäftigung und soziale Sicherheit, Aktueller Schwerpunkt Grünbuch Demographie, eigenes Referat: Analyse der sozialen und demographischen Lage
Europäische Familienministerkonferenzen
Europäischer Sozialfonds: Projekte, z.B. EQUAL

4.2.3.3. Fazit der EU-Politiken im Bereich Familie:
Die im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Familien innerhalb der EU wünschenswerte Vereinheitlichung der Maßnahmen ist nicht absehbar. Familienpolitik wird weiterhin Angelegenheit der Nationalstaaten sin. Auch die Einführung familienpolitischer Mindeststandards steht auf der politischen Agenda der EU nicht sehr weit oben. Trotz alledem lässt sich an Hand einiger Regelungen und Initiativen erkennen, dass der Wind derzeit gut für Familien in Europa steht. Mit dem Grünbusch Demografie wird erstmals seitens der Kommission die Generationenthematik auf höchster Gemeinschaftsebene behandelt, wobei immer wieder die Rolle der Familien miteinbezogen wird. weiters zeigen Richtlinien zur Arbeitszeitgestaltung, zum Mutterschutz oder zum Elternurlaub, dass sich die EU verstärkt bemüht, Mindeststandards europaweit zu harmonisieren.

4.2.4. Beispiele der Anwendung des Solidaritätsprinzips in der Familienpolitik
4.2.4.1. Im Bereich der Kinderbetreuung:

Die kleinste Einheit, die Familie, steht vor der Aufgabe, die Betreuung ihrer Kinder zu organisieren. Dies geschieht oft unter Mitwirkung der Großfamilie, Großeltern oder andere Familienmitglieder helfen bei der Betreuung der Kinder mit. Die nächste Ebene, die Kommune schafft Einrichtungen, die Kinderbetreuung bereitstellt: Kinderkrippen, Kindergärten, etc. Die nächste übergeordnete Ebene, die Region, die Provinz oder das Bundesland, kommt für die Finanzierung der Infrastruktur dieser Einrichtungen auf und Unterstützt die Gemeinden mit zusätzlichem Angebot. Auf der nächsten Ebene, dem Staat, kommt eine Transferleistung zum Tragen, die es allen Eltern ermöglicht, Berufstätigkeit und Familie zu vereinbaren, im Fall von Österreich durch das Kinderbetreuungsgeld. Auf EU-Ebene wäre eine logische Weiterführung des Subsidiaritätsprinzips im Bereich der Kinderbetreuung die Festlegung auf Mindeststandards der Familienförderung zwischen den 25.

4.2.4.2. Im Bereich der Altenpflege:
Auch hier steht auf der untersten Ebene die Leistung der Familie, die in vielen Fällen Pflegedienste übernimmt. Die Kommunen bzw. die Länder stellen Pflegeheime zur Verfügung, bzw. stützen diese finanziell. Auf Ebene des Staates wurde in Österreich die Familienhospizkarenz eingeführt, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, eine berufliche Auszeit für den Pflegezeitraum zu nehmen. Auf EU-Ebene wäre die GD Beschäftigung und Soziales angehalten, über Karenzzeitvereinbarungen für pflegende Angehörige zwischen den Mitgliedsstaaten z. B. im Rahmen der offenen Koordinierung nachzudenken.

5. Rolle von Familienorganisationen
5.1. Wächter des Subsidiaritätsprinzipes

Unter dem Aspekt des Subsidiaritätsprinzipes betrachtet, ist die erste Aufgabe eines Familienverbandes dessen Wirksamkeit auf den verschiedenen Ebenen der Gesellschaft zu kontrollieren.
Familienverbände haben ein ständiges Monitoring der entsprechenden der Wirkungsebene angesiedelten Familienpolitik zu betreiben. Als Schnittfläche aller handelnden Personen im Bereich Familienpolitik kann ein Familienverband zielgerichtet und schnell auf Mängel im subsidiären Wirken jeder öffentlichen Institution korrigierend einwirken, da die Betroffenen Mitglieder des Verbandes sind und daher die Basis der Expertisen darstellen. Beispiel: Aktionsweise des Verbandes bei Fall verheiratete Studentin.

5.2. Betroffene zu Akteuren machen
Konkret beginnt die Aufgabe eines Familienverbandes Familien selbst zu befähigen, ihre Lebenssituationen gut zu meistern, in dem sie aus der Rolle des passiven Empfängers entwachsen und selbst ihr politische Schicksal und damit die Situation aller Familien einer Gesellschaft positiv zu beeinflussen. Der verstorbene Papst Johannes Paul II , dessen sozialpolitische Expertisen auch bei andersgläubigen Politikern und Wirtschaftsexperten große Zustimmung gefunden haben, definierte in "Familiaris Consortio" bereits den politischen Auftrag der Familie: "… die Familien müssen als erste sich dafür einsetzen, dass die Gesetze und Einrichtungen des Staates die Rechte und Pflichten der Familie nicht nur nicht beeinträchtigen, sondern positiv stützen und verteidigen. In diesem Sinne sollen die Familien sich dessen immer mehr bewusst werden, dass in erster Linie sie selbst im Bereich der so genannten "Familienpolitik" die Initiative ergreifen müssen; sie sollen die Verantwortung für die Veränderung der Gesellschaft übernehmen. Sonst werden die Familien die ersten Opfer jener Übel sein, die sie vorher nur gleichgültig betrachtet haben."


5.3. Die Rolle von europäischen Familienorganisationen:
Eine zukünftige Aufgabe der Familienpolitik im speziellen der Familienorganisationen wird in Zukunft weniger die Vereinheitlichung der Leistungssysteme für Familien auf EU-Ebene zu fordern, sondern Familienpolitik als Querschnittsaufgabe in die verschiedenen Politikbereiche einzubringen. Die Familienorganisationen sollten aber auch darauf hinweisen, dass im Familienbereich jedem Land ein eigenes politisches Handlungsfeld zusteht, das es auch zu bearbeiten hat. Damit soll vermieden werden, dass das Thema Familie auf nationaler Eben von Zuständigkeitsbereich zu Zuständigkeitsbereich weitergeleitet wird.
Europäische Familienverbände müssen sich die direkte Beeinflussung der legislativen Ebenen in Europa, in den Nationalstaaten und in den Regionen zum Ziel setzen. Sie sind damit Lobbyorganisationen im ursprünglichen sinn. Gesetze sollen auf ihre Auswirkung auf das Zusammenleben von Familien hin geprüft werden. Ähnlich wie dies bereits unter dem Aspekt der Gendergerechtigkeit oder dem Aspekt der Diskriminierung bereits geschieht sollte ein Filter über Gesetzesentwürfe gelegt werden, der sich mit Familienszenario beschäftigt. In diesem Zusammenhang soll von einem "Family mainstreaming" gesprochen werden. In diesen Prozess der Überprüfung sind NGO´s einzubinden, weil sie durch ihre Experten zu einer profunderen Analyse beitragen können, die Zivilgesellschaft repräsentieren und als Korrektiv der Regierungen agieren.



 

 

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