Subsidiarität für die Familien im neuen Europa

Referat von FAFCE-Präsidenten Johannes Fenz beim Europäischen
Kongress des OSSERVATORIO
NAZIONALE SULLA FAMIGLIA "Familien, Wohlfahrtspolitiken und Subsidiarität,
Synergien zwischen öffentlichen und privaten Sektor" in Bologna,
6. Oktober 2005
1. Aufgaben der Familie
2. Was können Familien (noch) leisten
3. Subsidiarität im Kontext der katholischen Soziallehre
4. Institutionelle Familienförderung
5. Rolle von Familienorganisationen
1. Aufgaben der Familie
1.1. Familien leisten einen wesentlichen Beitrag für das Humanvermögen
Pflege-, Förder- und Erziehungsleistungen für Kinder sowie wechselseitige
intergenerationale Unterstützungsleistungen werden der Kinder bzw.
Familienangehörigen willen erbracht, bewirken aber positive "externe
Effekte" für Gesellschaft und Staat. "Humanvermögen"
bezeichnet dabei "die an die menschliche Person gebundenen Ressourcen,
wie Gesundheit, Wissen, Motive und Kompetenzen, von deren Nutzung sowohl
die individuelle, als auch kollektive Wohlfahrt abhängt" (Kaufmann).
1.2. Aufgaben, Leistungen und Funktionen der Familien
Der Institution Familie werden seitens der Gesellschaft Aufgaben normativ
zugeschrieben. Diese Zuschreibungsprozesse definieren, was Familien leisten
sollen, bzw. welche Pflichten sie haben. So ist die Aufgabe der Kindererziehung
z.B. mit der Erziehungspflicht abgesichert. Das Konzept der Leistungen
von Familien bezieht sich auf den Gruppencharakter der Familie, also darauf,
was an der Tätigkeit von Einzelfamilien und deren Wirkung bedeutungsvoll
ist. Mit den gesellschaftlichen Funktionen sind die Konsequenzen, die
aus den abgeleiteten Effekten familialer Leistung für andere Gesellschaftsbereiche,
angesprochen. Familiale Leistungen sind keine objektiven und unveränderbaren
Tatsachen sondern Ergebnis normativer Zuschreibungs- und sozialer Berwertungsprozesse.
1.3. Die Leistungen im Einzelnen:
1.3.1. Haushaltsführung, Gesundheits- und Erholungsleistungen
Zubereitung und Aufnahme von Nahrung, Körperpflege, die Prävention
bzw. die Bekämpfung von Krankheit, Erholung durch Freizeitaktivitäten
oder Kochen und Putzen gehören zur physischen Erhaltung der Individuen
und machen den zeitlich größten Anteil familialer Tätigkeiten
aus.
1.3.2. Reproduktionsleistungen
Einer der Hauptaufgaben, die der Familie gesellschaftlich zugeschrieben
werden, ist die Nachwuchssicherung. Trotz des Wandels der Familienformen
gilt nach wie vor die Norm, dass Kinder in Familien hineingeboren werden
und von ihren Eltern sozialisiert werden. Mehr dazu 2.2.
1.3.3. Kohäsion und emotionale Stabilisierung der Familienmitglieder
Die Herstellung und Wahrung des familialen Zusammenhalts auf der Basis
einer emotionalen Verbundenheit der Familienmitglieder wird heute als
eine primäre Leistung der Familien gesehen.
1.3.4. Erziehung und Sozialisation der Kinder zur Gewährleistung
einer adäquaten psychosozialen Entwicklung
Neben der psycho-physischen Grundversorgung (Pflege, Ernährung, emotionale
Zuwendung, Organisation des kindlichen Alltags) wird die Entwicklung der
Identität und Persönlichkeit des Kindes durch die dauerhafte
Sicherstellung von Zugehörigkeit und Identifikationsmöglichkeiten
sowie seine Integration in die Gesellschaft durch reflexives Lernen von
Werten, Rollen, Handlungsmustern, Fertigkeiten in Familien geleistet.
1.3.5. Organisations- und Koordinierungsleistungen
Da der Familienalltag nicht nur die Summe der verschiedenen erbrachten
Tätigkeiten umschließt, sondern auch die Strukturierung des
Zusammenhangs dieser Aktivitäten, ist diese als Leistung von Familien
zu definieren.
1.3.6. Wechselseitige Hilfe
In Familien werden vielfältige Hilfeleistungen erbracht, sowohl seitens
der jüngeren an die älteren Familienmitglieder als auch umgekehrt.
Besonders in Anspruch genommen von diesen Hilfeleistungen ist die so genannte
"Scharniergeneration", die sowohl Betreuungsleistungen in den
Familien der eigenen Kinder übernimmt, als auch noch Pflegedienste
an den eigenen Eltern leistet.
2. Was können Familien (noch) leisten?
2.1. Familiale Netzwerke
Familie ist das Solidaritätsnetz schlechthin, das einem Menschen
gewöhnlich von der Zeugung und Geburt bis zum Tode - und mit Übernahme
des hinterlassenen Erbes sogar darüber hinaus - stützt und begleitet.
Familie hat sich im Laufe der Geschichte als Fürsorgesystem etabliert.
Unbestritten sind in so gut wie allen Regierungen der Welt die besonderen
Zeiten des Schutzes, den Familien bieten, wie in der Mutterschaft, Kindheit,
Krankheit und Gebrechlichkeit. Besonders der deutsche Ökonom Max
Wingen, der erst kürzlich verstorben ist, betonte in seinen Arbeiten
immer wieder, dass Familien für die Lebenserfüllung der Eltern,
der Kinder und für die Wohlfahrt der Gesellschaft unersetzlich sind.
Familien gelten als wichtige Leistungsträger einer Gesellschaft.
Der demografische Wandel zeigt aber auch, dass das System Familie nicht
für alle Zeiten diese Schutz- und Solidaritätsfunktion bieten
kann. Aus dem aktuellen Grünbuch zum Demografischen Wandel:
"Europa erlebt heute demografische Veränderungen, die in Ausmaß
und Konsequenzen ohne Beispiel sind. 2003 lag das natürliche Bevölkerungswachstum
in Europa bei nur 0,04 % pro Jahr; die neuen Mitgliedstaaten, mit Ausnahme
von Zypern und Malta, verzeichneten sogar einen Rückgang der Bevölkerungszahl.
In vielen Ländern ist der Beitrag der Zuwanderung mittlerweile entscheidend
für die Aufrechterhaltung des Bevölkerungswachstums. Die Fruchtbarkeitsziffer
liegt überall unter der für die Erneuerung einer Generation
nötigen Schwelle (etwa 2,1 Kinder pro Frau); in vielen Mitgliedstaaten
ist sie sogar unter 1,5 Kinder pro Frau gefallen."
2.2. Bedeutet personale Schwächung, finanzielle Stärkung?
Die Konsequenzen für das private Solidaritätsnetz Familie sind
auf dem ersten Blick keine schlechten. Der Rückgang der Kinderzahlen
führt rein mathematisch zwar zu einer personalen Schwächung,
aber zu einer finanziellen Stärkung der Familien. Trotzdem ist die
finanzielle Belastung für die Familien keineswegs proportional zur
Kinderzahl gesunken. Die wirtschaftliche Abhängigkeit der Kinder
hat sich von den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts bis
heute permanent ausgedehnt. Waren damals Jugendliche im Alter zwischen
15 und 18 Jahren von ihrer Familie unabhängig oder konnten sie im
Idealfall bereist unterstützen, so sind 1995 in der EU 82,9 % der
15-18 Jährigen noch in Schule und Ausbildung, der Anteil der 20-24
jährigen lag bei 37,4 %, die finanziell auf die Eltern angewiesen
waren. Besonders in den mediterranen Ländern hat sich eine Boomerang-Generation
herausgebildet, die nach der Ausbildung wieder in das elterliche Heim
einzieht und am gemeinsamen Haushalt partizipiert.
Aber nicht nur die sinkenden Kinderzahlen, sondern auch der Wandel der
Familienformen hat das Solidaritätsnetz Familie brüchiger werden
lassen. Der Trend zu weniger und späteren Eheschließungen,
höheren Scheidungsziffern und außerehelichen Geburten geht
permanent nach oben.
" Laut aktuellem Sozialbericht der EU kamen 2002 auf 100 Einwohner
im Schnitt 5 Eheschließungen, 1970 waren es noch 8.
" Über die letzten 20 Jahre ist das Durchschnittsalter, in dem
Menschen ihre erste Ehe eingegangen sind, um beinahe fünf Jahre angestiegen;
für Männer von 26 Jahren im Jahr 1980 auf 30 Jahre heute und
für Frauen von 23 auf 28 Jahre. 1960 wurden 15 von 100 Ehen geschieden.
1980 hat sich die Quote nahezu verdoppelt und liegt bei 28 Prozent.
" Während formelle Verbindungen abnehmen, gibt es einen beträchtlichen
Zuwachs an nicht-ehelichen Verbindungen und Lebensgemeinschaften. 1998
lebten 33 Prozent der jungen Menschen, die unter 30 waren, als Paar. Neun
Prozent von ihnen lebten in gemeinsamer Wohnung. Die höchste Zahl
ist aus Schweden bekannt. 70 Prozent der unter 30-jährigen lebten
in einer Partnerschaft; 23 Prozent aller Paare lebten zusammen. Die niedrigsten
Werte verzeichnen die südlichen EU-Staaten.
" Die Zahl der außerehelichen Geburten steigt als Ausdruck
der wachsenden Popularität von Lebensgemeinschaften an. 1970 wurden
sechs Prozent der Kinder außerehelich geboren; 2001 waren es 28%.
In Schweden hatten 2001 mehr als die Hälfte aller Kinder - 56 Prozent
- unverheiratete Eltern. In Dänemark, Frankreich, Finnland und England
liegt dieses Verhältnis bei ungefähr 40 Prozent. Im Gegensatz
dazu werden in den südeuropäischen Ländern nur leichte
Steigerungen verzeichnet. In Italien beispielsweise stieg die Quote der
unehelich Geborenen von 4,3 Prozent im Jahr 1970 auf 9,6 Prozent im Jahr
2000.
" Steigende Zahl der Alleinerzieher-Haushalte: Im Jahr 2001 waren
auf EU-Niveau neun Prozent aller Haushalte mit unterhaltspflichtigen Kindern
Alleinerzieher-Haushalte. Italien hatte mit vier Prozent einen der niedrigsten
Werte. Die überwältigende Mehrheit dieser Single-Haushalte wird
von Frauen geführt. Inmitten der Gruppe der schwachen Einkommen sind
die Alleinerzieherinnen-Familien jene, die mit den größten
Schwierigkeiten konfrontiert sind. Ein Drittel dieser Alleinerzieher-Familien
sind Armut und sozialen Mängeln ausgesetzt.
Diese Trends sollten aber auch nicht überbewertet werden, da ein
großer Teil der Alleinerziehenden wieder heiratet oder de facto
ohnehin in einer festen Partnerschaft lebt. Zu dem lässt sich ein
Trend orten, nachdem Eltern nicht mehr vor, sondern beträchtliche
Zeit nach der Geburt eines Kindes heiraten. Ein Grund dafür ist,
dass Verheiratet-Sein für manche Systeme sozialer Sicherung oder
aus wirtschaftlichen Gründen ein Vorteil sein kann, gesellschaftlich
kaum eine Rolle spielt.
2.3. Familie als Solidaritätsnetz für alte und behinderte
Menschen
Eklatant wir die Situation der zahlenmäßigen Ausdünnung
im Bereich der Versorgung älterer oder behinderter Familienangehöriger.
Heiraten zum Beispiel zwei Einzelkinder, kommt auf sie möglicherweise
die Verantwortung für vier ältere Menschen zu. Die Umkehrung
der "Alterspyramide" zu einem "Altersbaum" führt
zu radikalen Veränderungen der derzeitigen Sozial- und Pensionssysteme.
Die Europäische Kommission hat sich am 11. und 12. Juli bei einer
Konferenz zum Grünbuch "Angesichts des demographischen Wandels
- eine neue Solidarität zwischen den Generationen" Gedanken
zu möglichen Lösungsansätzen gemacht.
Neben Kindern und Jugendlichen sind es die alten und pflegebedürftigen
Personen, die auf innerfamiläre Solidarität angewiesen sind.
Im Bezugssystem Großfamilie leistete - sicher nicht im gleichen
Ausmaß, aber doch notwendigerweise - die Familie die Betreuungsaufgaben
für diese Gruppe. Der Unterschied zur aktuellen Situation besteht
wesentlich in der Größe dieser Gruppe. Die Quantität älterer
und pflegebedürftiger Personen war früher wesentlichkleiner
als heute. Gründe dafür sind die bessere medizinische Versorgung
und gestiegene Lebensstandards.
"Dank einer steigenden Lebenserwartung steigt in unseren Gesellschaften
die Zahl der sehr alten Menschen (80+) stark an: +17, 1% zwischen 2005
und 2010, +57,1% zwischen 2010 und 2030. Damit werden sie fast 34,7 Millionen
zählen, gegenüber rund 18,8 Millionen heute." (Grünbuch
Angesichts des demographischen Wandels - eine neue Solidarität zwischen
den Generationen)
Der Wandel der Familienformen führt nicht nur dazu, dass ein immer
geringerer Anteil von Personen im jüngeren und mittleren alter die
pflegebedürftigen Älteren unterstützen muss. Zugleich bedeutet
der Trend zur Auflösung traditioneller Familienformen, dass immer
mehr pflegebedürftige Personen keine Verwandten mehr haben, die sie
pflegen können.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass zahlenmäßig
kleinere Familien logischerweise nicht mehr fähig sind, dieselben
Leistungen zu erbringen wie die traditionelle Großfamilie der Vergangenheit.
Damit Familien die von ihr erwarteten Aufgaben auch in Zukunft erbringen
können, bedarf es aber gesellschaftlicher Strukturen auf allen politischen
Ebenen, die Familien bei der Erfüllung der ihr zugewiesenen Aufgaben
unterstützen.
3. Subsidiarität im Kontext der katholischen Soziallehre
Subsidiarität ist ein Begriff der Sozialphilosophie zur Kennzeichnung
einer bestimmten Ordnung im Verhältnis von Staat und Gesellschaft.
Er stammt vom lat. "subsidium ferre" (= Hilfestellung leisten)
und besagt, dass der Staat im Verhältnis zur Gesellschaft nicht mehr,
aber auch nicht weniger tun soll, als Hilfe zur Selbsthilfe anzubieten,
bzw. infrastrukturelle Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.
3.1. Päpstliche Enzyklika als Wiege des Subsidiaritätsprinzips
Die klassische Formulierung des Prinzips der S. findet sich in Ziffer
79 der Sozialenzyklika "Quadragesimo anno" von Papst Pius XI.,
die 1931 "im vierzigsten Jahr" der ersten Sozialenzyklika "Rerum
Novarum" und vor dem Hintergrund der Expansion der totalitären
Bewegungen des Kommunismus, des Faschismus und des Nationalsozialismus
veröffentlicht wurde: "Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus
eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm
nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf,
so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren
und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen
können, für die weitere und übergeordnetere Gemeinschaft
in Anspruch zu nehmen ... Jede Gesellschaftstätigkeit ist ihrem Wesen
nach subsidiär, sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen,
darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen".
3.2. Wechselseitige Verantwortung
Oswald von Nell-Breuning, Professor für Ethik und christliche Soziallehre:
"Zwischen dem Staat als Ganzem und dem Einzelnen als dessen Glied
besteht die Beziehung wechselseitiger Verantwortung; diese Verantwortung
ist solidarisch, d.h. alle haften für das Ganze; was der eine nicht
leistet, dafür haben die anderen einzuspringen." Das bedeutet
aber auch: "... schon aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit darf
die Rechtssetzungs- und Zwangsgewalt nicht dazu missbraucht werden, die
freie Betätigung der Bürger und ihrer freien' Vereinigungen
ohne zwingenden Grund, d.h. ohne dass es um des Gemeinwohls willen erforderlich
wäre, zu verbieten oder einzuschränken."
3.3. Kein katholisches Prinzip:
Von Oswald von Nell-Breuning stammt aber auch die Aussage, dass es sich
beim Subsidiaritätsprinzip nicht um ein katholisches Prinzip handelt,
sondern, dass dies auch allgemeine Gültigkeit für jedwede Form
menschlichen Zusammenlebens haben müsste.
3.4. Funktionsweise des Subsidiaritätsprinzips
Neben und in Wechselwirkung mit dem Solidaritätsprinzip gehört
das Subsidiaritätsprinzip zu den Sozialprinzipien der katholischen
Soziallehre. Es ist wie das Solidaritätsprinzip im Wesen des Menschen
verankert. Das Subsidiaritätsprinzip ist gleichzeitig Seins- und
Sollensprinzip, d.h. es beschreibt Gegebenheiten der menschlichen Person,
wie auch Anordnungen über das Zusammenwirken in der Gesellschaft.
Das SP spricht aber nicht nur ein "dass" der Hilfestellung der
jeweils übergeordneten Einheit an, sondern auch das " wie";
es legt eine Reihenfolge der Hilfestellung fest: Selbsthilfe - Nachbarschaftshilfe
- Fremdhilfe". Es ist daher auch die Grundtendenz abzuleiten, dass
die Gesinnungsreform der Zuständigkeitsreform vorausgeht.
Im Bereich der Familienpolitik könnte das Subsidiaritätsprinzip
durch den Dreischritt von Max Wingen zur Geltung kommen:
1. Die jeweils übergeordnete Ebene hat entsprechende Rahmenbedingungen
zu schaffen, dass Familien ihre Aufgaben erfüllen können,
2. die Selbsthilfe der Familien ist zu stärken und
3. wo Familien mit den Gegebenheiten aus verschiedenen Gründen nicht
zurecht kommen, soll hat die übergeordnete Ebene unterstützend
einzugreifen.
4. Institutionelle Familienförderung
Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips kommt der öffentlichen
Hand im immer stärker werdenden Maße die Aufgabe zu, Familien
in der Wahrnehmung ihrer Betreuungsleistungen zu unterstützen. Da
familiale Solidaritätsnetzwerke immer dünner werden, gilt diese
Hilfestellung nicht nur in Krisensituationen, sondern grundsätzlich
für jede Phase des Familienlebens:
In der Gründungsphase gilt es, das vorhandene Familieneinkommen auf
eine weitere Person aufzuteilen. Vor allem durch das Wegfallen des Einkommens
der Mutter verschlechtert sich die finanzielle Ausgangslage. Ab einem
dritten Kind verschlechtert sich die finanzielle Situation einer Familie
so stark, dass solche Familien erheblich hinter dem allgemeinen Lebensstandard
zurückbleiben. Familien mit Kindern in Ausbildung haben noch längere
Zahlungsverpflichtungen, die oft bis ins Erwachsenenleben der Kinder hineinreichen.
Auch in der Phase der Verselbstständigung der Kinder verbessert sich
die Einkommenssituation der Eltern häufig nicht, weil die Berufslaufbahn
der Mutter meistens durch Karenzzeiten negativ beeinflusst wurde. Zu den
genannten Belastungen können noch besondere Lebensumstände hinzukommen,
die Familien noch stärker belasten: Behinderung eines Familienangehörigen,
Arbeitsplatzverlust, Scheidung, etc.
4.1. Familienpolitik
Mit der Veränderung der Familienstruktur hat sich auch das Anforderungsprofil
an Familienpolitik verändert. Die ersten Ansätze einer Familienpolitik
waren demographische Zielsetzungen oder der teilweise Ausgleich der wirtschaftlichen
Nachteile von Familien (Familienlastenausgleich). Die gegenwärtige
Familienpolitik zielt auf eine Unterstützung der grundlegenden Funktionen
von Familien in wirtschaftlicher, sozialer und intellektueller Hinsicht
ab. Heutige Familien benötigen institutionelle Unterstützung
nicht nur um ihren Kindern Nahrung, Kleidung und Wohnung zu sichern, sondern
sie benötigen Hilfe in Fragen der Sozialisation, der gesundheitlichen
Fürsorge, oder in Bezug auf die Kinderbetreuung, weil diese Lebensbereiche
von Großeltern oder anderen Familienmitgliedern der Großfamilie
nicht mehr wahrgenommen werden können.
Europaweit ergeben sich damit einige Zielsetzungen einer Familienpolitik,
die sich über die Grenzen hinweg ähnlich darstellen:
" Finanzieller Ausgleich der Aufwendungen für Kinder
" Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
" Unterstützung von Familien mit Kindern in der Ausbildung
" Entlastung der Eineltern-Familien
" Sicherung des Existenzminimums von Familien
" Unterstützung häuslicher Pflege
Es lassen sich zumindest vier Typen staatlicher Familienförderung
in Europa festlegen:
1. Aktive Förderung: Das familienpolitische Leistungsspektrum berücksichtigt
sowohl die verschiedenen Familienphasen als auch die verschiedenen Belastungssituationen.
Das Leistungsniveau liegt vergleichsweise hoch. Länder dieses Typus
sind: Belgien, Frankreich, Deutschland, Österreich, Luxemburg
2. Selektion der Maßnahmen: Einige Bereiche sind deutlich weniger
als andere durch entsprechende Leistungen abgedeckt. Viele Maßnahmen
können nur von einkommensschwachen Familien bezogen werden. Diese
Länder haben keine ausdrückliche Familienpolitik, weil die Familie
der Privatsphäre zugeordnet wird. Beispiele: Niederlanden, Irland,
UK.
3. Konzentration der Maßnahmen auf Familien mit besonderen Problemen:
In der Regel erhalten Familien eine einkommensabhängige Leistung.
Hilfe ist eher über familiäre Netzwerke bereitgestellt, staatliche
Unterstützung wird subsidiär angefragt. Beispiele: Griechenland,
Italien, Portugal, Spanien
4. Familienpolitische Zielsetzungen im Rahmen eines allumfassenden Wohlfahrtssystems:
Familienpolitik ist kein explizites Ziel, wird aber in ein dichtes Sozialnetz
integriert. Dieser Typus ist in den skandinavischen Staaten zu finden.
4.2. Die Ebenen der Familienpolitik
4.2.1. Kommunale/regionale Familienpolitik
4.2.2. Staatliche Familienpolitik
4.2.3. Familienpolitik in der EU
4.2.4. Beispiele der Anwendung des Solidaritätsprinzips in der Familienpolitik
4.2.1. Kommunalen und regionalen Familienpolitik ist strukturell
natürlich stark durch nationale Schwerpunktsetzungen beeinflusst.
Allgemein lässt sich sagen, dass diesen beiden Ebenen die konkrete
Realisierung von Familienförderung umgesetzt wird. In Österreich
betrifft das z. B. auf der kommunalen Ebene die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen,
auf der regionalen Ebene die Finanzierung der Infrastruktur für Kinderbetreuung.
Selbstverständlich wirkt das Subsidiaritätsprinzip auf Familien
am direktesten auf Ebene der Kommune, wobei die politische Kompetenz oft
im Widerspruch steht mit der entsprechenden Förderungsaufgabe. Auf
dieser Ebene findet sich auch die größte Differenzierung der
Familienleistungen in Europa.
4.2.2. Staatliche Familienpolitik:
Beispielhaft sollen hier die österreichische Familienpolitik beleuchtet
werden:
Seit 1965 gibt es einen familienpolitischen Beirat, in dem neben politischen
Verantwortungsträgern auch NGOs vertreten sind.
Seit 1970 gibt es in Österreich ein Staatssekretariat und in weitere
Folge ein Bundesministerium, dass die Belange der Familien administriert.
Die Bedeutung der Familie ist in Österreich unangefochten Spitzenreiter
auf der persönlichen, individuellen Werteskala. Ziel der österreichischen
Familienpolitik ist eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft,
um ein gerechteres Miteinander der Generationen zu ermöglichen. Die
österreichische Bundesregierung setzte in den letzten Jahren daher
in ihrer Familien- und Generationenpolitik einen besonderen Schwerpunkt.
Der familienpolitische Weg der österreichischen Bundesregierung
sieht vor:
" Familien bei ihren Leistungen finanziell zu stärken
" ihre Leistungen sozialrechtlich abzusichern
" optimale Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit der Lebensbereiche
Familie und Beruf zu schaffen
" Familien zu begleiten, damit Familie gelingen kann und in schwierigen
Situationen Hilfe zu gewähren.
Kinderbetreuung oder die Pflege älterer Familienmitglieder erfordern
besondere Rahmenbedingungen, um familiäre Aufgaben und berufliche
Pflichten besser vereinbaren zu können. Zu den notwendigen strukturellen
Voraussetzungen gehören familienfreundliche Bedingungen in der Arbeitswelt,
ein ausreichendes Angebot an pädagogisch wertvollen, erreichbaren
und erschwinglichen öffentlichen und privaten Kinderbetreuungsplätzen
sowie Angebote zur Aus- und Weiterbildung, um den beruflichen Erst- und
Wiedereinstieg zu erleichtern.
Die österreichische Bundesregierung versucht Rahmenbedingungen zu
schaffen, die sowohl die Vereinbarkeit der Lebenswelten Beruf und Familie
fördern als auch die partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit
begünstigen. Im Zentrum der familienpolitischen Überlegungen
steht das Wohl der Kinder. Die Bundesregierung setzt eine Reihe von Maßnahmen,
die sich durch beinahe alle Politikbereiche ziehen. Beispielsweise anzuführen
sind unter anderem die Familienbeihilfe und der Mehrkindzuschlag, das
Kinderbetreuungsgeld, die steuerliche Berücksichtigung, die pensionsrechtliche
Anerkennung von Familienarbeit, die Familienberatung, die Schulbuchaktion,
Schüler- und Lehrlingsfreifahrten oder das Audit FAMILIE & BERUF.
Als Grundsatz all dieser Leistungen gilt die Stärkung der Wahlfreiheit.
4.2.2.1. Familienleistungen in Österreich
" Familienbeihilfe und Mehrkindzuschlag: Altersstaffelung, Erhöhte
Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder, einkommensabhängiger
Mehrkindzuschlag.
" Kinderbetreuungsgeld
" Steuerliche Berücksichtigungen von Familien: Kinderabsetzbetrag,
Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
" Familienhärteausgleich
" Familienhospiz- Härteausgleich
" Fahrtenbeihilfen und Freifahrten für Schülerinnen und
Lehrlinge
4.2.3.Familienpolitik in der EU:
Die Europäische Union hat sich seit ihrer Gründung, damals als
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, einen immer stärkeren Akzent
auf die soziale Dimension gelegt. Die "soziale Dimension" der
EU ist aber lange nur ein Schlagwort gewesen, ehe der Amsterdamer Vertrag,
der am 1. Mai 199 in Kraft getreten ist, Sozialpolitik als eigenständigen
Zuständigkeitsbereich der EU definierte.
Allerdings findet sich auch im Amsterdamer Vertrag kein Bezug zur Familie.
Es ist davon auszugehen, dass es zum einen für die Union ein Problem
darstellt, Familie zu definieren, zum anderen prallen innerhalb der EU
zwei konträre Sichtweisen von Familienpolitik aufeinander: jene,
die Familie in die private Zuständigkeit delegiert und jene, für
die Familie in subsidiären Sinn Aufgabe der öffentlichen Hand
ist.
Die fehlende Kompetenz der EU in der Familienpolitik bedeutet aber nicht,
dass sich die Gemeinschaftspolitiken über Familien keine Gedanken
machen. Familie ist innerhalb der EU zum Querschnittsthema geworden.
4.2.3.1 Gesetzgebung betreffend die Familien in Europa:
" Beschäftigungs- und Sozialpolitik
" Juridische Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zu Familienthemen
" Einwanderungs- und Asylpolitik
" Bewegungsfreiheit
" Entwicklungspolitik
" Medien
" Familie in der Beschäftigungs- und Sozialgesetzgebung
In diesem Feld hat die EU-Gesetzgebung am meisten Auswirkungen auf die
Familien. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Verbindung der Frage der
Geschlechtergerechtigkeit mit der Problematik Arbeits- und Familienleben.
Die Mitgliedsstaaten werden angehalten eigene Maßnahmen zu schaffen,
um gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt und den Verbleib im selben zu schaffen
(Kinderbetreuungsplätze, Unterstützungen, Kündigungsschutz
in der Schwangerschaft, ...) In der Schwangerschaft fordert die EU Gesundheits-
und Sicherheitsmaßnahmen ein. Elternkarenz betrachtet die EU als
individuelles und nicht übertragbares Recht von Männern und
Frauen. Mitgliedsstaaten haben Rahmenbedingungen zu setzen, dass Frauen
nach dem Karenz an denselben oder einen gleichwertigen Posten zurückkehren
können. Gleichberechtigung am Arbeitsplatz fordert die EU natürlich
auch für die Selbstständigen Erwerbstätigen an.
In der Sozialgesetzgebung bemüht sich die EU um eine Anpassung der
verschiedenen nationalen Sozial-Versicherungssysteme. Auslöser für
diese Bemühungen ist die Arbeitsmigration in der EU, die es notwendig
macht Sozialversicherungssysteme anzupassen.
Die künftige Regelung wird nicht nur einfacher werden, sie wird auch
eine weitere Familiendefinition mit sich bringen, um die einzelnen nationalen
Definitionen unterzubringen.
Die EU verweist die Mitgliedsländer darauf, dass Einzelpersonen wie
Familien die notwendigen Lebensressourcen, um ein Leben in Würde
führen zu können, zur Verfügung stehen müssen. Die
EU empfiehlt die Mitgliedstaaten gegen soziale Ausgrenzung zu kämpfen.
" Juridische Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsstaaten zu Familienthemen
Um im juristischen Bereich eine gemeinsame Basis zu finden, wurden verschiedene
familienrelevante Bereiche des juridischen Vorgehens angenommen (Scheidung,
Trennung, Annullierung der Ehe, Teilverantwortung für das Kind, ...)
Die EU und die Mitgliedstaaten teilen heutzutage diesen Aufgabenbereich
durch gegenseitiges Anerkennen juristischer Entscheidungen. Die laufende
Gesetzgebung beschäftigt sich mit Kindesentführung, häufig
in Situationen von Ehekrisen vorkommt. Kinder haben das Recht auf regelmäßigen
zu ihren Familienangehörigen, und zwar während und nach dem
Scheidungsprozess.
" Einwanderungs- und Asylangelegenheiten
EU-Gesetzgebung in diesem Bereich dehnt Bestimmungen für den Antragsteller
auf die Familienmitglieder aus und definiert, wer diese sind. So wird
Familienangehörigen von Flüchtlingen ebenso der gleiche Schutz
zugebilligt, wie dem Antragsteller. Angehörige von Dritt-Staaten
wird, wenn sie Familienmitglieder eines EU-Bürgers sind legaler Aufenthalt
für längere Zeit und ein spezieller Status gewährt. Familienzusammenführung
ist für die EU das zentrale Anliegen in dieser Thematik. Besonderen
Schutz verlangt die EU für Kinder im Zusammenhang mit dem Menschen-Handel.
Die Bestimmung, wer Familienangehörige sind ist relativ breit. Die
Zusammenführungsrichtlinien beschreiben Familie als Eltern mit kleinen
Kindern, aber die einzelnen Mitgliedsstaaten entscheiden, ob Verwandte
in aufsteigender Linie ebenso betroffen sind, wie erwachsene unverheiratete
Kinder, ... Eine andere Bestimmung definiert über rechtliche Verbindung
den Familienbegriff.
" Bewegungsfreizügigkeit
Die EU versucht die geltenden Bestimmungen über Kategorien von Nutznießern
(Arbeiter, Studenten, Dienstleister..) durch eine einheitliche rechtliche
Basis zu ersetzen, um die Bewegungs- und Wohnfreiheit zu garantieren.
Dieses Recht soll nach Maßgabe des Europäischen Gerichtshofes
und der Grundrechtscharta auf Familienmitglieder ausgedehnt werden, die
wiederum breit definiert sind.
" Entwicklungspolitik
In der Entwicklungspolitik betreffen die Familien die Finanzierungsprojekte
im Bereich der reproduktiven Gesundheit und der Sexualgesundheit, die
zum einen gegen Sterilisation, Abtreibung und unsachgemäßen
Verhütungsmethoden vorgeht, zum anderen Erziehungsmaßnahmen
zur sexuellen Aufklärung, Zugang zu diesbezüglichen Gesundheitsmaßnahmen
und Schutz vor Geschlechtskrankheiten fördert.
" Medien
Die Direktive aus 1997 versucht nationale Rundfunkbestimmungen zu koordinieren,
um deren Inhalt zu disziplinieren die Bewegungsfreiheit von Anbietern
zu versichern. Die Direktive ermutigt Eltern in der Kontrolle der Programme,
die ihre Kinder konsumieren, bestärkt im Konsum von politischen,
informativen und pädagogisch wertvollen Programmen.
4.2.3.2. Die Institutionen der EU und Familie
Europäische Parlament: Intergroup "Familie und Schutz des Kindes"
Europäische Kommission: Generaldirektion Beschäftigung und soziale
Sicherheit, Aktueller Schwerpunkt Grünbuch Demographie, eigenes Referat:
Analyse der sozialen und demographischen Lage
Europäische Familienministerkonferenzen
Europäischer Sozialfonds: Projekte, z.B. EQUAL
4.2.3.3. Fazit der EU-Politiken im Bereich Familie:
Die im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Familien innerhalb der EU
wünschenswerte Vereinheitlichung der Maßnahmen ist nicht absehbar.
Familienpolitik wird weiterhin Angelegenheit der Nationalstaaten sin.
Auch die Einführung familienpolitischer Mindeststandards steht auf
der politischen Agenda der EU nicht sehr weit oben. Trotz alledem lässt
sich an Hand einiger Regelungen und Initiativen erkennen, dass der Wind
derzeit gut für Familien in Europa steht. Mit dem Grünbusch
Demografie wird erstmals seitens der Kommission die Generationenthematik
auf höchster Gemeinschaftsebene behandelt, wobei immer wieder die
Rolle der Familien miteinbezogen wird. weiters zeigen Richtlinien zur
Arbeitszeitgestaltung, zum Mutterschutz oder zum Elternurlaub, dass sich
die EU verstärkt bemüht, Mindeststandards europaweit zu harmonisieren.
4.2.4. Beispiele der Anwendung des Solidaritätsprinzips in der
Familienpolitik
4.2.4.1. Im Bereich der Kinderbetreuung:
Die kleinste Einheit, die Familie, steht vor der Aufgabe, die Betreuung
ihrer Kinder zu organisieren. Dies geschieht oft unter Mitwirkung der
Großfamilie, Großeltern oder andere Familienmitglieder helfen
bei der Betreuung der Kinder mit. Die nächste Ebene, die Kommune
schafft Einrichtungen, die Kinderbetreuung bereitstellt: Kinderkrippen,
Kindergärten, etc. Die nächste übergeordnete Ebene, die
Region, die Provinz oder das Bundesland, kommt für die Finanzierung
der Infrastruktur dieser Einrichtungen auf und Unterstützt die Gemeinden
mit zusätzlichem Angebot. Auf der nächsten Ebene, dem Staat,
kommt eine Transferleistung zum Tragen, die es allen Eltern ermöglicht,
Berufstätigkeit und Familie zu vereinbaren, im Fall von Österreich
durch das Kinderbetreuungsgeld. Auf EU-Ebene wäre eine logische Weiterführung
des Subsidiaritätsprinzips im Bereich der Kinderbetreuung die Festlegung
auf Mindeststandards der Familienförderung zwischen den 25.
4.2.4.2. Im Bereich der Altenpflege:
Auch hier steht auf der untersten Ebene die Leistung der Familie, die
in vielen Fällen Pflegedienste übernimmt. Die Kommunen bzw.
die Länder stellen Pflegeheime zur Verfügung, bzw. stützen
diese finanziell. Auf Ebene des Staates wurde in Österreich die Familienhospizkarenz
eingeführt, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, eine
berufliche Auszeit für den Pflegezeitraum zu nehmen. Auf EU-Ebene
wäre die GD Beschäftigung und Soziales angehalten, über
Karenzzeitvereinbarungen für pflegende Angehörige zwischen den
Mitgliedsstaaten z. B. im Rahmen der offenen Koordinierung nachzudenken.
5. Rolle von Familienorganisationen
5.1. Wächter des Subsidiaritätsprinzipes
Unter dem Aspekt des Subsidiaritätsprinzipes betrachtet, ist die
erste Aufgabe eines Familienverbandes dessen Wirksamkeit auf den verschiedenen
Ebenen der Gesellschaft zu kontrollieren.
Familienverbände haben ein ständiges Monitoring der entsprechenden
der Wirkungsebene angesiedelten Familienpolitik zu betreiben. Als Schnittfläche
aller handelnden Personen im Bereich Familienpolitik kann ein Familienverband
zielgerichtet und schnell auf Mängel im subsidiären Wirken jeder
öffentlichen Institution korrigierend einwirken, da die Betroffenen
Mitglieder des Verbandes sind und daher die Basis der Expertisen darstellen.
Beispiel: Aktionsweise des Verbandes bei Fall verheiratete Studentin.
5.2. Betroffene zu Akteuren machen
Konkret beginnt die Aufgabe eines Familienverbandes Familien selbst zu
befähigen, ihre Lebenssituationen gut zu meistern, in dem sie aus
der Rolle des passiven Empfängers entwachsen und selbst ihr politische
Schicksal und damit die Situation aller Familien einer Gesellschaft positiv
zu beeinflussen. Der verstorbene Papst Johannes Paul II , dessen sozialpolitische
Expertisen auch bei andersgläubigen Politikern und Wirtschaftsexperten
große Zustimmung gefunden haben, definierte in "Familiaris
Consortio" bereits den politischen Auftrag der Familie: "
die Familien müssen als erste sich dafür einsetzen, dass die
Gesetze und Einrichtungen des Staates die Rechte und Pflichten der Familie
nicht nur nicht beeinträchtigen, sondern positiv stützen und
verteidigen. In diesem Sinne sollen die Familien sich dessen immer mehr
bewusst werden, dass in erster Linie sie selbst im Bereich der so genannten
"Familienpolitik" die Initiative ergreifen müssen; sie
sollen die Verantwortung für die Veränderung der Gesellschaft
übernehmen. Sonst werden die Familien die ersten Opfer jener Übel
sein, die sie vorher nur gleichgültig betrachtet haben."
5.3. Die Rolle von europäischen Familienorganisationen:
Eine zukünftige Aufgabe der Familienpolitik im speziellen der Familienorganisationen
wird in Zukunft weniger die Vereinheitlichung der Leistungssysteme für
Familien auf EU-Ebene zu fordern, sondern Familienpolitik als Querschnittsaufgabe
in die verschiedenen Politikbereiche einzubringen. Die Familienorganisationen
sollten aber auch darauf hinweisen, dass im Familienbereich jedem Land
ein eigenes politisches Handlungsfeld zusteht, das es auch zu bearbeiten
hat. Damit soll vermieden werden, dass das Thema Familie auf nationaler
Eben von Zuständigkeitsbereich zu Zuständigkeitsbereich weitergeleitet
wird.
Europäische Familienverbände müssen sich die direkte Beeinflussung
der legislativen Ebenen in Europa, in den Nationalstaaten und in den Regionen
zum Ziel setzen. Sie sind damit Lobbyorganisationen im ursprünglichen
sinn. Gesetze sollen auf ihre Auswirkung auf das Zusammenleben von Familien
hin geprüft werden. Ähnlich wie dies bereits unter dem Aspekt
der Gendergerechtigkeit oder dem Aspekt der Diskriminierung bereits geschieht
sollte ein Filter über Gesetzesentwürfe gelegt werden, der sich
mit Familienszenario beschäftigt. In diesem Zusammenhang soll von
einem "Family mainstreaming" gesprochen werden. In diesen Prozess
der Überprüfung sind NGO´s einzubinden, weil sie durch
ihre Experten zu einer profunderen Analyse beitragen können, die
Zivilgesellschaft repräsentieren und als Korrektiv der Regierungen
agieren.
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